Die BAFA-Förderung für die Heizung im Überblick
Etwa ein Viertel des gesamtdeutschen Energieverbrauchs fällt heute auf die Bereiche Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden. Während hohe CO2-Emissionen der oft alten Anlagen dem Klima schaden, sorgen steigende Brennstoffpreise für immer höhere Heizkosten. Abhilfe schaffen dabei Systeme, die auf erneuerbare Energien setzen. Die BAFA-Förderung senkt die nötigen Investitionen und sorgt für einen wirtschaftlichen Betrieb von Holzheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen.
Aufbau der BAFA-Förderung für die Heizung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Heizungen, die auf Basis regenerativer Energien arbeiten. Während es die Mittel dabei für den Austausch bestehender Wärmeerzeuger gibt, unterstützt der Staat auch beim Neubau mit hohen Zuschüssen.
Unterscheiden lässt sich die BAFA-Förderung in Basis- (Gebäudebestand) und Innovationsförderung (Gebäudebestand und Neubau). Zusätzlich unterstützt der Staat weiterführende Maßnahmen wie die energetische Gebäudesanierung oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit der sogenannten Zusatzförderung.
Mit der BAFA-Förderung soll der Ausbau erneuerbarer Energien gestärkt werden.
Fördermittel für das Heizen mit erneuerbaren Energien
Die BAFA-Förderung für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energie gibt es für Biomasseanlagen, Wärmepumpen und die Solarthermie.
BAFA-Förderung für das Heizen mit Holz
Die Holzheizung setzt nicht nur auf nachwachsende, sondern auch auf regional verfügbare Brennstoffe. Da sie im Betrieb nur so viel Kohlendioxid freisetzt, wie die Rohstoffe im Laufe ihres Lebens in Sauerstoff umgewandelt haben, gilt die Technik darüber hinaus als CO2-neutral und somit besonders umweltschonend. Mit der BAFA-Förderung bekommen Bauherren und Hausbesitzer hohe Zuschüsse für:
- Pellet– und Hackschnitzelkessel
- Wasserführende Pelletöfen
- Kombikessel für Pellets oder Hackschnitzel und Holz
- Scheitholzvergaserkessel
- das Nachrüsten von Brennwerttechnik und Partikelabscheidern bei alten Anlagen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Fördermittel.
Basisförderung | Innovationsförderung
(für Brennwerttechnik oder Partikelabscheider) |
|
Wasserführende Pelletöfen | mind. 2.000 € (oder 80 €/kW) | Bestand: 3.000 € (oder 80 €/kW), Neubau: 2.000 €
Voraussetzung: Partikelabscheider muss vorhanden sein |
Pelletkessel ohne Pufferspeicher | mind. 3.000 € oder (80 €/kW) | Bestand: 4.500 € (oder 80 €/kW), Neubau: 3.000 €
Voraussetzung: Brennwerttechnik oder Partikelabscheider |
Pelletkessel mit Pufferspeicher | mind. 3.500 € (oder 80 €/kW)
Voraussetzung: Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW |
Bestand: 5.250 € (oder 80 €/kW), Neubau: 3.500 €
Voraussetzung: Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW und Brennwerttechnik oder Partikelabscheider |
Hackschnitzelkessel mit neuem Pufferspeicher | 3.500 €
Voraussetzung: Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW |
Bestand: mind. 4.500 €, Neubau: mind. 3.000 €
Voraussetzung: Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW und Brennwerttechnik oder Partikelabscheider |
Scheitholzkessel | 2.000 €
Voraussetzung: Pufferspeicher mit mind. 55 l/kW |
Bestand: mind. 4.500 €, Neubau: mind. 2.000 €
Voraussetzung: Pufferspeicher mit mind. 55 l/kW und Brennwerttechnik oder Partikelabscheider |
Kombikessel | Förderung für beide Anlagenteile entsprechend der oben aufgeführten Werte | |
Nachrüstung (Brennwerttechnik, Partikelabscheider) | keine | 750 € |
Zusatzförderung | · 500 € für zusätzliche Solaranlage oder Wärmepumpe
· 50 Prozent der Basis- oder Innovationsförderung für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder besser · 10 Prozent der Kosten für die Optimierung der übrigen Anlage bei der Errichtung |
BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Eine Wärmepumpe kann rund zwei Drittel der Heizenergie aus Luft, Erde oder Wasser beziehen. Auch wenn der übrige Teil durch einen strom- oder gasbetriebenen Prozess bereitgestellt werden muss, gilt die Technik als günstig und umweltschonend. Mit der BAFA-Förderung bekommen Bauherren und Hausbesitzer hohe Zuschüsse für:
- Wärmepumpen für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung
- Wärmepumpen für die Raumheizung, wenn andere erneuerbare Energieträger zu einem großen Teil für die Warmwasserbereitung sorgen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Fördermittel.
Basisförderung | Innovationsförderung | |
Gas-Wärmepumpe (mit Motor oder Sorption) | mind. 4.000 € (oder 100 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl im Wohngebäude mind. 1,25, im Nichtwohngebäude mind. 1,3 |
Bestand: 6.750 € (oder 150 €/kW), Neubau: 4.500 € (oder 100 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 1,5 |
Luft-/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch, leistungsgeregelt und/oder monovalent) | mind. 1.500 € (oder 40 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 3,5 |
Bestand: 2.250 € (oder 60 €/kW), Neubau: 1.500 € (oder 40 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 4,5 |
Luft-/Wasser-Wärmepumpen
(elektrisch, ohne Leistungsregelung, mit zusätzlichem Wärmeerzeuger) |
mind. 1.300 € (oder 40 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 3,5 |
Bestand: 1.950 € (oder 60 €/kW), Neubau: 1.300 € (oder 40 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 4,5 |
Wasser-/ oder Sole-/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch, mit Sondenbohrung) | mind. 4.500 € (oder 100 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl im Wohngebäude mind. 3,8, im Nichtwohngebäude mind. 4,0 |
Bestand: 6.750 € (oder 150 €/kW), Neubau: 4.500 € (oder 100 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 4,5 |
Wasser-/ oder Sole-/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch, ohne Sondenbohrung) | mind. 4.000 € (oder 100 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl im Wohngebäude mind. 3,8, im Nichtwohngebäude mind. 4,0 |
Bestand: 6.000 € (oder 150 €/kW), Neubau: 4.000 € (oder 100 €/kW)
Voraussetzung: Jahresarbeitszahl mind. 4,5 |
Zusatzförderung | · 500 € für Lastmanagement durch Pufferspeicher mit mind. 30 l/kW und Zertifikat „Smart Grid Ready“
· 500 € für zusätzliche Solar- oder Biomasseanlage · 50 Prozent der Basis- oder Innovationsförderung für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder besser · 10 Prozent der Kosten für die Optimierung der übrigen Anlage bei der Errichtung |
Sie überlegen, die Heizungsart zu wechseln?
Mit unseren Schritt-für-Schritt-Anleitungen klappt der Wechsel reibungslos – und Sie haben alle Kosten im Blick:
BAFA-Förderung für die Solarthermie
Eine Solarthermieanlage wandelt die energiereiche Strahlung der Sonne in Wärme für die Raumheizung oder die Warmwasserbereitung. Während dabei keine nennenswerten Betriebskosten anfallen, bleiben auch klimaschädliche Emissionen wie der Ausstoß von Kohlendioxid oder Feinstaub aus. Interessieren sich Bauherren oder Hausbesitzer für eine Solarthermieanlage, profitieren sie von der hohen BAFA-Förderung. Diese gibt es dabei für:
- thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
- thermische Solaranlagen zur Raumheizung
- die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung mit thermischen Solaranlagen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Fördermittel.
Basisförderung | Innovationsförderung | |
Solaranlage für Warmwasser | mind. 500 € (oder 50 €/m²)
Voraussetzung: Kollektorfläche von 3 bis 40 m²; Trinkwasserspeicher von min. 200 Liter |
Bestand: 100€/m², Neubau: 75 €/m²
Voraussetzung: Ein- und Zweifamilienhäuser mit solarem Deckungsgrad von 50 Prozent und guter Dämmung; Wohngebäude mit mind. 3 Einheiten, Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche |
Solaranlage für Heizung und Warmwasser | mind. 2.000 € (oder 140 €/m²)
Voraussetzung: Flachkollektoren mit mehr als 9m² und Speicher von mind. 40 l/m²; Vakuumkollektoren mit mehr als 7m² und Pufferspeicher von 50 l/m² |
Bestand: 200 €/m², Neubau: 150 €/m²
Voraussetzung: wie bei der Innovationsförderung von Solaranlagen für Warmwasser |
Erweiterung bestehender Solaranlagen | 50 €/m²
Voraussetzung: Erweiterung um 4 bis 40 m² |
keine |
Zusatzförderung | · 500 € für Kesseltausch sowie eine zusätzliche Wärmepumpe oder Biomasseanlage
· 50 Prozent der Basis- oder Innovationsförderung für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder besser · 10 Prozent der Kosten für die Optimierung der übrigen Anlage bei der Errichtung |
Aus unserem Ratgeber: So finanzieren Sie Ihre Heizung
Wie Sie dauerhaft beim Heizen sparen
BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung
Um die Energiekosten zu senken und die Umwelt zu entlasten, müssen Hausbesitzer nicht immer eine neue Heizung installieren. Auch alte Anlagen bergen große Potenziale, die sich zum Beispiel mit einer neuen Pumpe oder einem hydraulischen Abgleich nutzen lassen. Mit der BAFA-Förderung gibt es für diese Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der anfallenden Material- und Montagekosten. Die Mittel sind auf eine Höchstsumme von 25.000 Euro pro Standort begrenzt und können nur bei einer Sanierung beantragt werden.
BAFA-Förderung für die Energieberatung
✓ Expertentipp
Stehen Hausbesitzer vor einer Sanierung, sind viele erst einmal ratlos. Sie wissen oft nicht, wo sich Optimierungspotentiale verbergen und mit welchen Maßnahmen sich das zur Verfügung stehende Budget am besten nutzen lässt. Abhilfe schafft hier ein Energieberater, der über das BAFA mit hohen Zuschüssen gefördert wird. Dabei übernimmt der Staat 60 Prozent der anfallenden Kosten. Maximal jedoch 800 Euro in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder 1.100 Euro in Mehrfamilienhäusern.
Die Heizungsförderung richtig beantragen
Wollen Bauherren oder Hausbesitzer die BAFA-Förderung beantragen, müssen sie sich direkt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden. Während sie dazu bei einem Heizungstausch nach der Inbetriebnahme noch neun Monate Zeit haben, sind die Anträge für die höhere Innovationsförderung oft schon vor dem Beginn der Arbeiten einzureichen.
Spätestens neun Monate nach der Inbetriebnahme sind folgende Fördermittel zu beantragen:
- BAFA-Förderung (Basis und Innovation) für Biomasseheizungen
- Basisförderung für Wärmepumpen
- Basisförderung für Solarthermieanlagen
Bereits vor dem Beginn der Maßnahme sind folgende BAFA-Förderungen zu beantragen:
- Innovationsförderung für Wärmepumpen
- Innovationsförderung für Solarthermieanlagen
- BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung
- BAFA-Förderung für die Energieberatung
Die nötigen Unterlagen stellt das Amt auf der Webseite www.bafa.de unter der jeweiligen Kategorie zur Verfügung.
Fördermittel für die nachträgliche Optimierung
Sind Verbraucher im Besitz einer Heizung, die sie mit Hilfe einer BAFA-Förderung angeschafft haben, bietet der Staat zusätzliche Unterstützung für die nachträgliche Optimierung. Einmalige Zuschüsse sollen dabei für einen effizienten und energiesparenden Betrieb sorgen. Während sie dabei für einen Heizungscheck pauschal 200 Euro bekommen, gibt es für die Untersuchung der tatsächlichen Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe 250 Euro.
Welche Heizungsart passt zu Ihrem Zuhause?
Wie wollen Sie heizen?
Autor: Alexander Rosenkranz
Alexander Rosenkranz ist Dipl.-Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik. Er arbeitete in planenden und ausführenden Betrieben, bevor er an der Gründung einer Online-Sanierungsplattform beteiligt war. Heute berät der freie Redakteur Verbraucher zu Themen rund um das Bauen und Sanieren.